BOULDERSCHEIN

FAQ - Boulderschein

 

Wie weise ich nach, dass ich den Boulderschein habe?

Nach bestandener Prüfung erhält das Kind ein RFID-Armband, welches mit einem eigenen Beta7-Profil verknüpft ist. Hier ist vermerkt, dass der Boulderschein bestanden wurde und welche Begleitperson teilgenommen hat. Dieses Armband tragt ihr gut sichtbar mit euch, wenn ihr euch in den hinteren Hallen aufhaltet. Sollten keine Armbänder verfügbar sein, erhaltet ihr einen Berechtigungssticker für eure Berta-Karte, den ihr später gegen ein Armband austauschen könnt, wenn diese wieder verfügbar sind.

 

Was, wenn meine Aufsichtsperson aus dem Kurs nicht mitkommen kann zum Bouldern?

Der Boulderschein ist personengebunden, das gilt für unter 13 Jährige auch für die Begleitperson.

 

Darf die Begleitperson auch Bouldern?

Die Begleitperson ist in erster Linie für die Aufsicht zuständig. Wenn dies gut funktioniert, darf die Begleitperson gern ebenfalls bouldern.

 

Ich habe den Boulderschein in einer anderen Boulderhalle gemacht, kann ich damit auch zu euch?

Dein Boulderschein aus dem Bouldergarten oder Ostbloc ist ebenfalls gültig. Bringt euren Boulderschein mit und gebt am Tresen Bescheid, sodass die Berechtigung auch in eurem Beta7-Profil vermerkt werden kann.

 

Ich habe bereits eine Berechtigung für den zugang zu allen Hallen. Muss ich nun auch den Boulderschein machen?

Bereits gewährte Berechtigungen bleiben bestehen. Auch hier gilt, dass die Berechtigung bei Missachten der Regeln jederzeit entzogen werden kann.

Ist der Boulderschein für immer gültig?

Der Boulderschein hat keine befristete Gültigkeit, kann aber bei Missacchten der Regeln jederzeit entzogen werden.